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   OLG Bremen, 07.02.2001 - 1 U 34/00   

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https://dejure.org/2001,18981
OLG Bremen, 07.02.2001 - 1 U 34/00 (https://dejure.org/2001,18981)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07.02.2001 - 1 U 34/00 (https://dejure.org/2001,18981)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 1 U 34/00 (https://dejure.org/2001,18981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 322 Abs. 1
    Umfang der Rechtskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 1 O 2447/95
  • OLG Bremen, 07.02.2001 - 1 U 34/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92

    Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2001 - 1 U 34/00
    Doch unterliegen die vorgetragenen Tatsachen einer Präklusion auch in dem Sinne, dass sie in einem späteren Prozess nicht mit dem Ziel eingeführt werden können, dass das "kontradiktorische Gegenteil" der früher festgestellten Rechtsfolge ausgesprochen werde (BGHZ 123, 137, 139).

    Die Ausschlusswirkung der Rechtskraft geht über die im ersten Prozess vorgetragenen Tatsachen hinaus und erfasst grundsätzlich auch nicht vorgetragene Tatsachen, sofern diese nicht erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtsstreit entstanden sind (BGHZ 98, 353, 358 f.; 123, 137, 141), Maßgeblich ist insoweit das ganze einem Klageantrag zugrundeliegende tatsächliche Geschehen, das bei natürlicher Betrachtungsweise nach der Verkehrsauffassung zusammengehört.

  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2001 - 1 U 34/00
    Die Ausschlusswirkung der Rechtskraft geht über die im ersten Prozess vorgetragenen Tatsachen hinaus und erfasst grundsätzlich auch nicht vorgetragene Tatsachen, sofern diese nicht erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtsstreit entstanden sind (BGHZ 98, 353, 358 f.; 123, 137, 141), Maßgeblich ist insoweit das ganze einem Klageantrag zugrundeliegende tatsächliche Geschehen, das bei natürlicher Betrachtungsweise nach der Verkehrsauffassung zusammengehört.
  • BGH, 08.02.1996 - IX ZR 215/94

    Umfang der Feststellung der Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters wegen

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2001 - 1 U 34/00
    Ausgeschlossen sind mithin Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtung zu dem durch ihren Sachvortrag zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehört hätten (BGH NJW 95, 9671 BGH NJW-RR 96, 826, 827; Stein-Jonas-Leipold, Kommentar zur ZPO , 21. Aufl., 1998, § 322 Rn. 229 ff.; Musielak, Kommentar zur ZPO , 2. Aufl., 2000, § 322 Rn. 18 ff., jeweils m. w. N.).
  • BGH, 12.12.1975 - IV ZR 101/74

    Eintritt gesetzlicher Erbfolge - Klage eines Miterben auf Einwilligung in eine

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2001 - 1 U 34/00
    Der Gegenstand der Rechtskraft beschränkt sich demnach auf das Bestehen oder Nicht-Bestehen der geltendgemachten Rechtsfolge aufgrund des zur Entscheidung gestellten Lebenssachverhalts (BGH NJW 1976, 1095).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 243/74

    Erstreckung der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bezüglich einer

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2001 - 1 U 34/00
    Für eine Sachentscheidung über die im vorliegenden Rechtsstreit vom Kläger weiterverfolgten Ansprüche ist deshalb kein Raum (s. z. B. BGH WM 75, 1181 f.).
  • LG Duisburg, 04.03.1993 - 1 O 256/92
    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2001 - 1 U 34/00
    Die Klagschrift befindet sich auf Bl. 1 - 23 der Akte 1 O 256/1992; der klagerweiternde Schriftsatz des Klägers vom 17.12.1992, aus dem der Kläger im Verhandlungstermin des Landgerichts vom 22.12.1992 die Anträge gestellt hat, befindet sich auf B. 130 - 134 der vorgenannten Akte.
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